Ausgangsstoffe für Sprengstoffe (Beschränkungsliste)

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Bitte beachten Sie, dass es sich um eine hinzugefügte Liste handelt.


Über die Liste

Die Regeln für explosive Ausgangsstoffe finden Sie in der EU-Verordnung 2019/1148.Sprengstoffausgangsstoffe sind chemische Substanzen, die zur Herstellung von selbstgemachtem Sprengstoff missbraucht werden können.


Die Liste in iChemistry besteht aus den CAS-Nummern, die in der Richtlinie aufgeführt sind.Sie sind entweder meldepflichtig oder eingeschränkt.

Siehe Anhang I und Anhang II: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1148


Ich habe Produkte auf der Liste - was soll ich tun?

Wenn Sie feststellen, dass Ihre in iChemistry erfassten Produkte mit der Beschränkungsliste übereinstimmen, können Sie zunächst untersuchen, welcher Stoff die Übereinstimmung verursacht und in welcher Konzentration dieser Stoff im Produkt enthalten ist.


Gehen Sie dazu auf die iSafe >Einschränkungs- und Verbotslisten des Produkts und sehen Sie den Namen des Stoffes unter Grund.Klicken Sie dann auf Zusammensetzung anzeigen (oder sektion 3 im SDB), um die Prüfung der Konzentration für diesen Inhaltsstoff zu sehen. Auf diese Weise können Sie feststellen, ob die Substanz, die die Übereinstimmung verursacht, in hohen Konzentrationen in Ihrem chemischen Produkt vorhanden ist oder nicht.Vergleichen Sie die Konzentration mit den Grenzwerten der Richtlinie in Anhang I oder Anhang II.


Danach müssen Sie eine Anpassung vornehmen, wenn Sie das Produkt substituieren oder die Risikobewertung in irgendeiner Weise anpassen müssen.Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere EHS-Experten. Senden Sie eine E-Mail an consulting@intersolia.com.



Obwohl wir uns um Genauigkeit bemüht haben, ist diese Übersetzung möglicherweise nicht ganz fehlerfrei. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Interpretation der Informationen.

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