Drogenausgangsstoffe (EU-Beschränkungsliste)

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Über die Liste

Die Herstellung und der Handel mit chemischen Grundstoffen erfordert Lizenzen und Überwachung.Hauptziel der Richtlinie ist es, den illegalen Konsum von Drogenausgangsstoffen zu verhindern.Die Liste der Drogenausgangsstoffe stammt aus der VERORDNUNG (EG) Nr. 273/2004, neueste Fassung.Alle CAS-Nummern aus der Liste werden ausnahmslos abgerufen.


Ich habe Produkte auf der Liste - was soll ich tun?

Wenn Sie feststellen, dass Ihre in iChemistry erfassten Produkte mit der Liste der Drogenausgangsstoffe übereinstimmen, können Sie zunächst untersuchen, welche Substanz die Übereinstimmung verursacht und in welcher Konzentration diese Substanz in dem Produkt enthalten ist.


Gehen Sie dazu zu den iSafe> Beschränkungs- und Verbotslisten des Produkts und sehen Sie den Namen des Stoffes unter Grund .Klicken Sie dann auf Zusammensetzung anzeigen (oder sektion 3 im SDB), um die Prüfung der Konzentration für diesen Inhaltsstoff zu sehen. Auf diese Weise können Sie feststellen, ob die Inhaltsstoff, die die Übereinstimmung verursacht, in hohen Konzentrationen in Ihrem chemischen Produkt vorhanden ist oder nicht.


Danach müssen Sie eine Einschätzung vornehmen, ob Ihre Nutzung unter die Einschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 oder nicht. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere EHS-Experten, indem Sie eine E-Mail an consulting@intersolia.com senden.



Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32004R0273



Obwohl wir uns um Genauigkeit bemüht haben, ist diese Übersetzung möglicherweise nicht ganz fehlerfrei. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Interpretation der Informationen.

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