Neue EU-Verordnung (24. August): Schulungsanforderungen für Diisocyanate

Dieser Artikel wurde mit maschineller Übersetzung erstellt.


Die in Anhang XVII Eintrag 74 aufgeführten Diisocyanate dürfen nach dem 24. August 2023 nicht mehr als Stoffe allein, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet werden, es sei denn:

(a) die Konzentration der Diisocyanate einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt, oder


(b) der Arbeitgeber oder Selbständige sicherstellt, dass industrielle oder gewerbliche Benutzer vor der Verwendung des/der Inhaltsstoffe(s) oder des/der Gemische(s) eine Schulung über die sichere Verwendung von Diisocyanaten erfolgreich abgeschlossen haben.


Quelle: https: //eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1149&from=EN


Seit dem 12. September 2022 bieten wir hierfür eine Beschränkungsliste an, damit Sie den Überblick über Ihre Chemikalienprodukte behalten, die Diisocyanate enthalten. Diese Liste gilt als Standardliste für alle in der EU tätigen Kunden. Werfen Sie einen Blick in die Übersicht.

 

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