Artikel 95 Biozid-Produkte-Verordnung EU (Beschränkungsliste)

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Über die Liste

Die EU-Biozid-Verordnung ist die EU-weite Gesetzgebung, die regelt, welche Substanzen als aktive Zutaten in sogenannten Biozid-Produkten genehmigt werden und in welchen Arten von Biozid-Produkten die einzelnen Substanzen zur Verwendung genehmigt worden sind.


"Artikel 95 Biozidprodukte-Verordnung EU" listet Produkte auf, die einen oder mehrere biozide Wirkstoffe gemäß der Biozidprodukte-Verordnung ((EU) Nr. 528/2012) enthalten. Mit dieser Liste, Sie erhalten einen Überblick darüber, ob die Chemikalien in Ihrem Betrieb Stoffe enthalten, die als biozide Wirkstoffe zugelassen sind oder deren Zulassung geprüft wird.



Ich habe Produkte auf der Liste - was soll ich tun?

Da es sich hierbei um eine Liste genehmigter Stoffe handelt, müssen Sie im Gegensatz zu anderen "Beschränkungslisten" in iChemistry möglicherweise nichts unternehmen, wenn Sie Produkte auf dieser Liste haben.Wenn Sie jedoch mit Stoffen nach Artikel 95 konfrontiert werden, können Sie bei Ihren Lieferanten überprüfen, ob Ihre Biozidprodukte in der EU und für Ihren Markt genehmigt sind, und sicherstellen, dass die Akteure in Ihrer Lieferkette verantwortliche Biozidlieferanten sind.


Denken Sie daran, dass die meisten Chemikalien, die genehmigte biozide Substanzen enthalten, nicht immer als Pestizide verwendet werden.Prüfen Sie daher sorgfältig den Verwendungszweck der aufgeführten Produkte.

Quellenlink

https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/active-substance-suppliers




Obwohl wir uns um Genauigkeit bemüht haben, ist diese Übersetzung möglicherweise nicht ganz fehlerfrei. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Interpretation der Informationen.

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