Dieser Artikel wurde mit maschineller Übersetzung erstellt.
Über die Liste
Die Liste ist bei allen österreichischen Systemen standardmäßig enthalten.
Diese Liste zeigt Ihnen, ob Sie Produkte haben, die nach österreichischem Recht Einschränkungen oder Verbotszeichen unterworfen sind.
Die Verordnung zielt darauf ab, die Verwendung bestimmter gesundheitsschädlicher Stoffe zu kontrollieren und zu begrenzen, um die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Die Liste ist erhältlich bei BGBl.II Nr.477/2003, und wurde größtenteils durch BGBl.II Nr.179/2018 mit ein paar Ausnahmen für bestimmte Absätze.
Diese Liste enthält in ihrem derzeitigen Formular Stoffe, die auf nationaler Ebene eingeschränkt oder verboten sind, aber derzeit nicht unter REACH Anhang XVII fallen.
Ich habe Produkte auf der Liste - was soll ich tun?
Wenn Sie feststellen, dass Ihre in iChemistry erfassten Produkte mit der Beschränkungsliste übereinstimmen, können Sie zunächst untersuchen, welcher Stoff die Übereinstimmung verursacht und in welcher Konzentration dieser Stoff im Produkt enthalten ist.
Gehen Sie dazu auf die iSafe >Einschränkungs- und Verbotslisten des Produkts und sehen Sie den Namen des Stoffes unter Grund.Klicken Sie dann auf Zusammensetzung anzeigen (oder sektion 3 im SDB), um die Prüfung der Konzentration für diesen Inhaltsstoff zu sehen. Auf diese Weise können Sie feststellen, ob die Substanz, die die Übereinstimmung verursacht, in hohen Konzentrationen in Ihrem chemischen Produkt vorhanden ist oder nicht.Vergleichen Sie die Konzentration mit den Grenzwerten in der Richtlinie.
Danach müssen Sie eine Anpassung vornehmen, wenn Sie das Produkt substituieren oder die Risikobewertung in irgendeiner Weise anpassen müssen.Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder senden Sie eine E-Mail an consulting@intersolia.com .
Obwohl wir uns um Genauigkeit bemüht haben, kann diese Übersetzung nicht völlig fehlerfrei sein.Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Interpretation der Informationen.