POPs (Persistente organische Schadstoffe) - EU-Beschränkungsliste

Dieser Artikel wurde mit maschineller Übersetzung übersetzt.


Ab Januar 2024 können wir eine POPs-Beschränkungsliste als zusätzliche Liste anbieten. Wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer, wenn Sie die Liste erhalten möchten, oder kontaktieren Sie [email protected].

Über die POPs-Liste

Persistente organische Schadstoffe (POPs) sind organische Substanzen, die in der Umwelt verbleiben, sich in lebenden Organismen anreichern und eine Gefahr für unsere Gesundheit und die Umwelt darstellen.Sie können auf dem Luft- oder Wasserweg oder durch wandernde Tierarten über internationale Grenzen hinweg transportiert werden und in Regionen gelangen, in denen sie noch nie hergestellt oder verwendet wurden.


POPs werden weltweit durch die Stockholmer Konvention und das Aarhus-Protokoll geregelt.Diese internationalen Verträge werden in der Europäischen Union durch die POPs-Verordnung umgesetzt.


Zu den chemischen Substanzen, die als POPs identifiziert wurden, gehören:


  • Pestizide (wie DDT);
  • Industriechemikalien (wie z.B. polychlorierte Biphenyle, die häufig in elektrischen Geräten verwendet wurden); oder
  • ungewollte Nebenprodukte, die bei industriellen Prozessen, beim Abbau oder bei der Verbrennung entstehen (wie Dioxine und Furane).

Quelle: https://echa.europa.eu/understanding-pops


Link zur Verordnung (EU) 2019/1021: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:02019R1021-20230610


POPs in iChemistry

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine hinzugefügte Liste handelt.


Wenn Sie chemische Produkte verwenden, die Stoffe enthalten, die mit den Stoffen in der POPs-Liste der ECHA übereinstimmen, können Sie dies in der Beschränkungsliste in iChemistry sehen.

Sie können die Beschränkungslisten in der Übersicht und im Bericht Erweitert sehen.



Obwohl wir uns um Genauigkeit bemüht haben, ist diese Übersetzung möglicherweise nicht völlig fehlerfrei. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Interpretation der Informationen.

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