Dieser Artikel wurde mit maschineller Übersetzung erstellt.
Ab Januar 2024 können wir eine POPs-Beschränkungsliste als Zusatzliste anbieten. Kontaktieren Sie Ihren Konto-Manager, wenn Sie die Liste erhalten möchten, oder wenden Sie sich an support@intersolia.com.
Über die POPs-Liste
Persistente organische Schadstoffe (POPs) sind organische Stoffe, die in der Umwelt bestehen bleiben, sich in lebenden Organismen anreichern und eine Gefahr für unsere Gesundheit und die Umwelt darstellen. Sie können auf dem Luft- oder Wasserweg oder durch wandernde Tierarten über internationale Grenzen hinweg transportiert werden und in Regionen gelangen, in denen sie nie hergestellt oder verwendet wurden.
POPs werden weltweit durch die Stockholmer Konvention und das Aarhus-Protokoll geregelt. Diese internationalen Verträge werden in der Europäischen Union durch die POPs-Verordnung umgesetzt.
Zu den chemischen Inhaltsstoffen, die als POPs identifiziert wurden, gehören:
- Pestizide (wie DDT);
- Industriechemikalien (wie z.B. polychlorierte Biphenyle, die in elektrischen Geräten weit verbreitet waren); oder
- unbeabsichtigte Nebenprodukte, die bei industriellen Prozessen, Abbau oder Verbrennung entstehen (wie Dioxine und Furane).
Quelle: https: //echa.europa.eu/understanding-pops
Link zur Verordnung (EU) 2019/1021: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:02019R1021-20230610
POPs in iChemistry
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Zusatzliste handelt.
Wenn Sie chemische Produkte verwenden, die Inhaltsstoffe enthalten, die mit den Stoffen in der POPs-Liste der ECHA übereinstimmen, können Sie dies in der Beschränkungsliste in iChemistry prüfen.
Sie können die Beschränkungslisten im Überblick und im Bericht mit dem Namen Erweitert prüfen.
Obwohl wir uns um Genauigkeit bemüht haben, kann diese Übersetzung nicht völlig fehlerfrei sein. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Interpretation der Informationen.