Dieser Artikel wurde mit maschineller Übersetzung übersetzt.
Über die Gesetzgebung
Die in Anhang XVII Eintrag 74 aufgeführten Diisocyanate dürfen nach dem 24. August 2023 nicht als Stoffe allein, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet werden, es sei denn:
(a) die Konzentration der Diisocyanate einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt oder
(b) der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten erfolgreich abgeschlossen haben.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1149&from=EN
Einschränkungsliste in iChemistry
Wir bieten seit dem 12. September 2022 eine Beschränkungsliste für die REACH-Schulungsanforderungen für Diisocyanate an, damit Sie den Überblick über Ihre chemischen Produkte behalten können, die Diisocyanate enthalten.Diese Liste wird als Standardliste für alle in der EU tätigen Kunden geführt.
Das Abgleichskriterium (CAS/EC-Nummer) führt nur dann zu einem Treffer, wenn die Summe der Konzentration der übereinstimmenden CAS/EC 0,1% oder mehr beträgt. Der Grund dafür ist, dass die Schulungsanforderung nur gilt, wenn die Konzentration über 0,1% liegt.
Neben den CAS- und EG-Nummern, die Sie in Anhang XVII Eintrag 74 finden, haben unsere EHS-Berater die Liste um einige weitere Diisocyanate ergänzt, die unter die Anforderungen fallen.
Wenn Sie feststellen, dass Ihre in iChemistry erfassten Produkte mit der Liste für diese Schulungsanforderungen übereinstimmen, können Sie start untersuchen, welcher Stoff die Übereinstimmung verursacht und in welcher Konzentration dieser Stoff im Produkt enthalten ist.
Gehen Sie dazu zu den iSafe/Produktinformationen> Beschränkungs- und Verbotslisten des Produkts und sehen Sie sich den Stoffnamen unter Grund an.
Gehen Sie dann auf Zusammensetzung anzeigen (oder Abschnitt 3 im SDB), um die Konzentrationsstufe für diesen Stoff zu sehen.Auf diese Weise können Sie feststellen, ob die Inhaltsstoff, die die Übereinstimmung verursacht, in hohen Konzentrationen in Ihrem chemischen Produkt vorhanden ist oder nicht.
Die Aufklärungspflicht in der REACH-Beschränkung gilt für Diisocyanate (die unter Eintrag 74 in Anhang XVII zu finden sind), deren Konzentration unabhängig von der Einstufung über 0,1 Gewichtsprozent liegt.
Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an support@intersolia.com oder an unsere Berater: consulting@intersolia.com
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