Persistente Stoffe (PBT, vPvB, PMT, vPvM)

Dieser Artikel wurde mit maschineller Übersetzung übersetzt.


Über die Liste

Anhang XIII der REACH-Verordnung enthält Kriterien für Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) sind.Diese Liste enthält auch Stoffe, die persistent, mobil und toxisch (PMT) und sehr persistent und sehr mobil (vPvM) sind.


Zusätzlich zu den Stoffen, die in der offiziellen PBT-Anpassungsliste der ECHA aufgeführt sind, haben wir die Liste mit zusätzlichen CAS/EC-Nummern aus zuverlässigen Quellen ergänzt. Dabei haben wir uns auch für die Aufnahme potenzieller PBT/vPvB-Stoffe entschieden.Der Grund dafür ist, dass wir bei Unklarheiten und Grauzonen darüber, ob ein Produkt schädlich ist oder nicht, eher vorsichtig sind und ein Produkt eher zu viel als zu wenig kennzeichnen.


Neben einer Reihe von CAS- und EC-Nummern, die einen Treffer erzeugen, suchen wir auch nach diesen Gefahrenhinweisen auf Produktebene:

EUH440, EUH441, EUH450, EUH451.

Lesen Sie hier mehr über diese Gefahrenklassen: https://echa.europa.eu/new-hazard-classes-2023




Obwohl wir uns um Genauigkeit bemüht haben, ist diese Übersetzung möglicherweise nicht völlig fehlerfrei. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Interpretation der Informationen.

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