Artikel 95 Biozid-Produkte-Verordnung EU (Restriktionsliste)

Über die Liste

Die EU-Biozidprodukte-Verordnung ist die EU-weite Gesetzgebung, die regelt, welche Stoffe als aktive Inhaltsstoffe in so genannten Biozid-Produkten zugelassen sind und in welchen Arten von Biozid-Produkten die einzelnen Stoffe zur Verwendung zugelassen sind.


"Artikel 95 Biozid-Produkte-Verordnung EU" listet Produkte auf, die einen oder mehrere biozide Wirkstoffe gemäß der Biozid-Produkte-Verordnung ((EU) Nr. 528/2012) enthalten.Mit dieser Liste, Sie erhalten einen Überblick darüber, ob die Chemikalien in Ihrem Betrieb Inhaltsstoffe enthalten, die als biozide Wirkstoffe genehmigt sind oder für die eine Genehmigung geprüft wird.


Stoffe, die genehmigt wurden oder sich in der Zulassungsprüfung befinden, werden in der sogenannten Artikel 95-Liste aufgeführt, zusammen mit den Herstellern/Importeuren, die als Hersteller für den Stoff zugelassen wurden.



Ich habe Produkte auf der Liste - was soll ich tun?

Da es sich um eine Liste genehmigter Stoffe handelt, müssen Sie im Gegensatz zu anderen "Beschränkungslisten" in iChemistry möglicherweise nichts unternehmen, wenn Sie Produkte auf der Liste haben.Wenn Sie jedoch mit Stoffen nach Artikel 95 konfrontiert werden, können Sie bei Ihren Lieferanten überprüfen, ob Ihre Biozidprodukte in der EU und für Ihren Markt zugelassen sind, und sicherstellen, dass die Akteure in Ihrer Lieferkette zugelassene Biozidlieferanten sind.


Denken Sie daran, dass die meisten Chemikalien, die genehmigte biozide Inhaltsstoffe enthalten, nicht immer als Pestizide verwendet werden.Prüfen Sie daher den Verwendungszweck Ihrer aufgelisteten Produkte sehr genau.

Quellenlink

https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/active-substance-suppliers

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