REACH Anhang XIV Zulassung

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Über die Liste

Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste können in Anhang XIV aufgenommen werden, was bedeutet, dass der Stoff der Zulassungspflicht unterliegt.Es ist die ECHA, die vorschlägt, welche Stoffe aufgenommen werden sollen, und die EU-Kommission trifft die Entscheidung.Beachten Sie, dass der Stoff auf der Kandidatenliste verbleibt, wenn er auf der Zulassungsliste aufgeführt ist.


Nach Ablauf des Verfallsdatums (siehe unten) darf der Stoff nicht mehr ohne Zulassung verkauft oder in chemischen Produkten verwendet werden.Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die in Anspruch genommen werden können, wenn der Stoff nicht aus dem Verkehr gezogen werden kann:


- Geringe Konzentration der Substanz im Produkt

- Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung unter kontrollierten Bedingungen < 1 Tonne/Jahr

- Ausgenommene Verwendungszwecke wie im Anhang angegeben


Ich habe ein Produkt auf der Liste - was soll ich tun?

Überprüfen Sie mindestens einmal pro Jahr chemische Produkte, die in Anhang XIV aufgeführte Stoffe enthalten.Prüfen Sie, ob Sie die Produkte, die diese Stoffe enthalten, auslaufen lassen können, oder arbeiten Sie mit Ihren Lieferanten zusammen.Stellen Sie fest, ob Sie für Stoffe, die Sie nicht aus dem Verkehr ziehen können, Ausnahmen in Anspruch nehmen oder die Genehmigung des Lieferanten nutzen können.Die Dokumentation der ausnahmsweisen Inanspruchnahme oder Verwendung der Berechtigung des Lieferanten kann im Kommentarfeld der Einschränkungsliste erfolgen, als Dokument im Modul Eigene Dokumente hinzugefügt oder in der Risikobewertung dokumentiert werden.Es besteht auch die Möglichkeit, eine Zulassung bei der ECHA zu beantragen.




Datum des Sonnenuntergangs

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iSafe > Listen der Beschränkungs- und Verbotszeichen (nur relevant für Liste REACH Anhang XIV)


Für alle in Anhang XIV aufgeführten Stoffe gilt ein sogenanntes Verfallsdatum.


Es ist wichtig, die Verfallsdaten für die in Anhang XIV aufgeführten Stoffe im Auge zu behalten, da sowohl der Verkauf als auch die Verwendung eine Zulassung erfordern.Wenn Sie keine Genehmigung haben, die Genehmigung des Lieferanten nicht nutzen können oder keine Ausnahmen in Anspruch nehmen können, dürfen Sie die Substanz nach dem Verfallsdatum nicht mehr verwenden.



https://echa.europa.eu/authorisation-list



iSafe - siehe Verfallsdatum

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iSafe > Listen der Beschränkungs- und Verbotszeichen (nur relevant für Liste REACH Anhang XIV)

Sie können in iSafe das Sunset-Datum für Produkte auf der Beschränkungsliste REACH Anhang XIV abrufen:




Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen der REACH-Verordnung benötigen.Wir können auch bei Substitutionsuntersuchungen helfen.


Allgemeine Anfragen: consulting@intersolia.com

UK: consulting.uk@intersolia.com

Dänemark: consulting.dk@intersolia.com

Deutschland: consulting.de@intersolia.com


Obwohl wir uns um Genauigkeit bemüht haben, ist diese Übersetzung möglicherweise nicht völlig fehlerfrei. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Interpretation der Informationen.

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