PBT / vPvB (EU-Beschränkungsliste)

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'Über die Liste

Anhang XIII der REACH-Verordnung enthält Kriterien für Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) sind.


Diese Liste besteht aus Stoffen, die gemäß der offiziellen Seite der PBT-Anpassungsliste auf der Website der ECHA als PBT/vPvB bestätigt wurden.



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