Neue EU-Verordnung (24. August 2023): Schulungsanforderungen für Diisocyanate

Die in Anhang XVII Eintrag 74 aufgeführten Diisocyanate dürfen nach dem 24. August 2023 nicht mehr als Stoffe allein, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet werden, es sei denn:

 

(a) die Konzentration der Diisocyanate einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt oder 

 

(b) der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder des/der Gemische(s) eine Schulung über die sichere Verwendung von Diisocyanaten erfolgreich abgeschlossen haben.

 

 

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1149&from=EN 

 

 

Wir bieten seit dem 12. September 2022 eine Beschränkungsliste hierzu an, damit Sie den Überblick über Ihre chemischen Produkte, die Diisocyanate enthalten, behalten können. Diese Liste wird als Standardliste für alle in der EU tätigen Kunden zur Verfügung gestellt. Werfen Sie einen Blick in die Übersicht.

 

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an support.de@intersolia.com oder an unsere Berater: consulting.de@intersolia.com

War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

Feedback senden
Leider konnten wir nicht helfen. Helfen Sie uns mit Ihrem Feedback, diesen Artikel zu verbessern.