Gefährdungsbeurteilungen: Warnungen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können Sie mit Warnhinweisen arbeiten.

 

Die Warnungen reagieren auf die Informationen aus den SDB und/oder den von Ihnen angegebenen Informationen in den Gefährdungsbeurteilungen. 


Folgende Hinweise sind im Rahmen der Risikobewertung zu beachten: 


  • Das Produkt kann brennbar sein oder Explosionen verursachen 
  • Fortlaufende Messung der Explosionsgrenzen können erforderlich sein 
  • Fortlaufende Messung der Konzentration in der Luft kann erforderlich sein 
  • Mindestens ein Inhaltsstoff im Produkt befindet sich auf Verbots- oder Beschränkungslisten 
  • Das Produkt ist krebserzeugend, keimzellmutagen und/oder reproduktionstoxisch 
  • Das Produkt enthält Stoffe, für die Arbeitsplatzgrenzwerte gelten 
  • Es kam in der Vergangenheit zu Zwischenfällen oder Unfällen mit dem Produkt 
  • Es bestehen Lagerungsbeschränkungen 
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge kann erforderlich sein 
  • Eine Arbeitserlaubnis und ein Mitarbeiterverzeichnis können erforderlich sein 
  • Auflagen bezüglich der Abfallentsorgung sind vorhanden 
  • Deutsche Gesetzgebung: Lesen Sie Abschnitt 9 des SDB in Bezug auf die chemischen und physikalischen Eigenschaften


Beispiel:

Im Abschnitt Handhabung und Exposition wurde Es kam in der Vergangenheit zu Zwischenfällen oder Unfällen angeklickt. 

Die Warnung Es kam in der Vergangenheit zu Zwischenfällen oder Unfällen unter Warnzeichen muss bearbeitet werden, um bestätigen, dass Maßnahmen getroffen wurden.

Schreiben Sie entsprechende Informationen darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, und bestätigen Sie dann. Daher wird die Information, dass der Benutzer die Warnung bestätigt hat, umgesetzt.

Um die Warnung umzuschreiben, können Sie den Text ändern, aber die Bestätigung der Warnung bleibt bestehen.



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