REACH Anhang XVII Beschränkungsliste (Nur für die gewerbliche Verwendung)

Dieser Artikel wurde mit maschineller Übersetzung erstellt.

25. März 2023 veröffentlichen wir die Beschränkungsliste: REACH Anhang XVII Beschränkungsliste (Nur für den gewerblichen Gebrauch)

In iChemistry gibt es zwei Beschränkungslisten für REACH Anhang XVII:


(1) REACH Annex XVII Restriction list

(2) REACH Anhang XVII Beschränkungsliste (Nur für die gewerbliche Verwendung)


Die erste Liste (1) ist die "vollständige Liste" und enthält alle restricted substances (identifiziert durch CAS- und EG-Nummern), die im Rahmen der REACH-Verordnung angenommen wurden.


Einige der Substanzen sind jedoch nur für den so genannten Verwendung durch Verbraucher eingeschränkt und unterliegen nicht diesen Einschränkungen für den professionellen Gebrauch .Daher könnte die erste Liste (1) falsche Treffer liefern, da die meisten Kunden von iChemistry Chemikalien als professionelle Anwender und nicht als Verbraucher in diesem Sinne verwenden.


Daher haben wir die Sekunden Liste (2) erstellt, um sie für professionelle Benutzer mehr relevant und einfacher zu handhaben zu machen.


Bei den aus der sekunden Liste (2) Aussortiert Stoffen, die nur für die Verwendung durch Verbraucher beschränkt sind und daher für die gewerbliche Verwendung nicht relevant sind, handelt es sich um Stoffe aus den Einträgen 3, 9, 10, 11, 28, 29, 30, 40, 55, 69 und 75 des REACH-Anhangs XVII.


Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere EHS Chemical Consultants: consulting@intersolia.com


Obwohl wir uns um Genauigkeit bemüht haben, kann diese Übersetzung nicht völlig fehlerfrei sein. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Interpretation der Informationen.


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